Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Erwin Glaser Heizungsbau - Stand 31.03.2009
1. Allgemeines
Ziel dieser Geschäftsbedingungen ist es, eine klare und für beide Seiten faire Abwicklung zu
garantieren. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit unserem Hause, soweit im
Einzelfall nichts abweichendes vereinbart und in schriftlicher Form niedergelegt worden ist.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
• Unsere Lieferungen sind zahlbar:
• Innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto
• Innerhalb von 14 Tagen rein netto
Skonto kann nur von den Rechnungs-Nettobeträgen abgezogen werden, ausgeschlossen sind
Fracht und Verpackungskosten, usw.
Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Wechsel und Schecks werden
grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen. Die Forderung gilt erst nach Einlösung oder
Gutschrift der Zahlung als erfüllt. Die Kontospesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst
auf dessen älter Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren.
Bei verspäteter Zahlung sind vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen zu zahlen, und zwar in Höhe
von 4 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer
Rechnung in Verzug, werden alle ausstehenden Forderungen einschließlich der
Wechselverbindlichkeiten ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. Dies gilt
auch, wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage
stellen.
Zahlungen dürfen an Angestellte der Firma Erwin Glaser nur dann erfolgen, wenn diese eine gültige
Inkasso-Vollmacht vorweisen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Zahlungsverkehr bleiben unberührt.
4. Lieferung, Lieferfristen
Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber grundsätzlich
unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Firma Erwin Glaser ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten,
berechtigen die Firma Erwin Glaser die Lieferung für die Dauer der Behinderung und in einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Wird die Durchführung des Vertrages für eine Partei dadurch unzumutbar, so kann sie vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Entstandene Kosten werden dem Käufer
belastet.
5. Versand und Gefahrenübergang
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart
wurde. (z.B. Heizkessellieferung ab Werk)
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
Verpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Wir sind zur Rücknahme unserer
Transportverpackung bereit, die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Von uns geliefertes
Material wird nicht zurückgenommen. Entschließen wir uns in Ausnahmefällen zu einer Rücknahme,
vergüten wir für in einwandfreiem Zustand zurückgegebenes Material nach Abzug der Frachtkosten
den Rechnungspreis abzüglich 10 % für Verwaltungskosten, mindestens jedoch DM 10, -
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Tilgung des Kaufpreises, einschließlich der Nebenforderungen, bleiben die Waren unser
Eigentum. Hat der Käufer die Waren verkauft oder verarbeitet, tritt er bis zur vollständigen Bezahlung
die Forderung an seinen Kunden an uns ab. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer
die Ware sorgfältig zu verwalten und jede Verfügung, insbesondere Übereignung, Verpfändung und
Besitzübertragung zu unterlassen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und hat den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.
7. Gewährleistungen, Beanstandungen
Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschaffenheit sind umgehend nach Empfang, spätestens
jedoch nach 4 Tagen schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung zu rügen, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Ist die Reklamation
berechtigt, erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Andere Ansprüche des Käufers,
insbesondere auf Schadensersatz, auch aus Produzentenhaftung sind ausgeschlossen, es sei denn,
dem Verkäufer fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6
Monate. Die Firma Erwin Glaser ist berechtigt, die Ware im eingebauten Zustand zu begutachten.
Voraussetzung für eine Gewährleistung ist, daß eine ordnungsgemäße Montage und eine
sachgemäße Betriebsweise erfolgt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind
nicht abtretbar. Für selbst montierte Gegenstände, Geräte, Materialien und Komponenten wird keine
Gewährleistung übernommen.
8. Maße und Gewichte
Die Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in unserem Prospekt und/oder Katalogen und
Preislisten sind unverbindlich und unterliegen laufenden Veränderungen. Proben und Muster gelten
als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der juristische Sitz des Verkäufers. Auf Verträgen mit
ausländischen Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder fehlerhaft sein, so berührt dies die übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, daß die unwirksame Bestimmung durch
eine dem Sinn und Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen ist. Sollten einzelne
Bestimmungen nicht das Einverständnis des Käufers finden, wird eine einvernehmliche Lösung
angestrebt.
Stand: 31.03.2009